Kostenfalle: Inflation treibt Menschen in den Dispokredit

<p>Die gestiegenen Lebenshaltungskosten sind der Hauptgrund für ein überzogenes Konto und die Nutzung von teuren Überziehungskrediten. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag der Marktbeobachtung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Demnach hat etwa jede:r siebte Verbraucher:in von Anfang September bis Anfang Dezember 2022 einen Dispokredit genutzt – knapp die Hälfte gab als Grund dafür die gestiegenen Lebenshaltungskosten an. Der vzbv sieht darin eine Überschuldungsgefahr für Verbraucher:innen und fordert die Politik zum Handeln auf.</p>

Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts

Der Entwurf eines “Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt” enthält neben dem Hauptanliegen noch einen interessanten Passus, der für die Schuldnerberatung noch bedeutsam werden könnte.

Der § 459e StPO soll ergänzt werden. Dem Absatz 2 soll folgender Satz angefügt werden: „Vor der Anordnung [der Ersatzfreiheitsstrafe] ist der Verurteilte darauf hinzuweisen, dass ihm gemäß § 459a Zahlungserleichterungen bewilligt werden können (…)”

Ein neuer Absatz 2a soll dann wie folgt beginnen (fett von uns): “Die Vollstreckungsbehörde und die gemäß § 463d Satz 2 Nummer 2 eingebundene Gerichtshilfe können zu dem Zweck, dem Verurteilten Möglichkeiten aufzuzeigen, die Geldstrafe mittels Zahlungserleichterungen zu tilgen oder die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit abzuwenden, einer von der Vollstreckungsbehörde beauftragten nicht-öffentlichen Stelle die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten übermitteln.”

Die Empfehlungen der BR-Ausschüsse nennen dabei explizit die Schuldnerberatung (Seite 8): “Regelmäßig handelt es sich bei den nicht-öffentlichen Stellen um Einrichtungen gemeinnütziger Träger, die weitere Hilfen wie beispielsweise Schuldnerberatung, Drogenberatung, Strafentlassenenhilfe etc. anbieten können.”

Der Entwurf ist nächste Woche Freitag (10.2.) im Bundesrat auf der Tagesordnung.

Neue Zahlen zur Kinder- und Jugendarmut: Jetzt braucht es die Kindergrundsicherung

Aus einer frischen PM der Bertelsmann-Stiftung: “Kinder- und Jugendarmut bleibt ein ungelöstes Problem in Deutschland. Mehr als jedes fünfte Kind und jede:r vierte junge Erwachsene ist von Armut bedroht. In absoluten Zahlen bedeutet das: Knapp 2,9 Millionen Kinder und Jugendliche sowie 1,55 Millionen junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren galten 2021 als armutsgefährdet. Das geht aus unserem neuen Factsheet “Kinder- und Jugendarmut in Deutschland” hervor.

Auch viele junge Erwachsene sind mit Armut konfrontiert. Laut Factsheet weisen 18- bis 25-Jährige mit 25,5 Prozent sogar das höchste Armutsrisiko aller Altersgruppen auf. Frauen sind dabei stärker betroffen als Männer, junge Menschen in Ostdeutschland häufiger als die in Westdeutschland.

SGB II-Leistungen beziehen allerdings nur 7 Prozent dieser Altersgruppe, was auf den ersten Blick überrascht. Das liegt hauptsächlich daran, dass junge Erwachsene für gewöhnlich eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren und viele zum ersten Mal in eine eigene Wohnung ziehen. Hier greifen andere sozialstaatliche Maßnahmen, wie BAföG oder Wohngeld. “Die hohe Armutsbetroffenheit junger Erwachsener weist jedoch darauf hin, dass die verschiedenen Systeme nicht gut zusammenwirken. Ohne Unterstützung durch ihre Eltern wäre es vielen nicht möglich, ihre Existenz zu sichern. Damit hängen die Chancen junger Menschen weiterhin zu stark vom Elternhaus ab”, mahnt Stein [Director Bildung und Next Generation bei der Bertelsmann Stiftung].

Wahl des Sprecherteams für die Amtsperiode 2023 – 2024

Am 24.01.2023 hat der Ständige Ausschuss der AGSBV das Sprecherteam für die Amtsperiode 2023 – 2024 gewählt. Die bisherigen Amtsinhaber, Sprecher Roman Schlag und stellvertretender Sprecher Michael Weinhold, wurden erneut einstimmig in ihren Ämtern bestätigt. Das Wahlergebnis der abgegebenen Stimmen belegt die große Zufriedenheit der Mitglieder mit der bisherigen Arbeit. Gerade in Krisenzeiten ist die Schuldnerberatung besonders […]

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Caritas im Norden: Wir helfen Ihnen, wenn Ihre Energie-Rechnung zu hoch wird

Die katholische Kirche im Erzbistum Hamburg hat beschlossen, die zusätzlichen Kirchensteuereinnahmen aus der Energiepauschale vom September über die Caritas im Norden an Bedürftige auszuzahlen.

Wer seine Energiekosten nicht mehr bezahlen kann oder durch Energieschulden in Not geraten ist, kann bei der Caritas im Norden – solange das Geld reicht – ab dem 23.01.2023 einen Unterstützungsantrag stellen. Bis zu 1.000 EUR können schnell und unbürokratisch überwiesen werden. 

Quelle und mehr: https://www.caritas-im-norden.de/energiegeld

Siehe auch Hamburg richtet Härtefallfonds ein: Energiesperren abwenden